Gilt in Deutschland nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung?
Ja, doch auch dieses hat seine Grenzen. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen Ihre Firma ergreifen kann, wenn eine andere Person zum Beispiel in Foren oder sozialen Netzwerken falsche oder gar beleidigende Ansichten über Ihr Unternehmen verbreitet.
Folgenschwere Schäden durch Rufmord im Internet
Rufmord im Internet ist längst keine Seltenheit mehr. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen werden durch beleidigende Aussagen oder negative Kommentare tagein, tagaus mit nur wenigen Klicks im digitalen Raum diffamiert.
Durch die zunehmende Anonymität im Internet nutzen zahlreiche User immer häufiger die Chance, sich an Firmen oder Dienstleistern zu „rächen“, indem Sie niederschmetternde Behauptungen oder Erfahrungen öffentlich preisgeben. Andere Internetnutzer fühlen sich davon möglicherweise ermutigt und ziehen mit. Die Folge ist ein regelrechter Shitstorm, der bis in den Ruin führen kann.
Anzeige gegen Täter oder Unbekannt erstatten
Maßnahmen gegen Rufmord
Wenn der Täter trotz Abmahnung kein Einsehen zeigt, können Sie gerichtlich gegen den Rufmord im Internet vorgehen. Für den Fall, dass Sie den Autor des Beitrages nicht ermitteln konnten, ist es möglich, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. In dieser Situation können Sie sich die zuständige Ermittlungsbehörde auswählen, da der beleidigende Beitrag theoretisch an jedem Ort der Welt verfasst worden sein kann. Manche Länder oder Staaten gehen härter gegen Internetstraftaten vor als andere, was Sie durchaus zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Beitragslöschung bei dem Webseitenbetreiber beantragen
Das Internet vergisst nie. Ein Grund mehr, die Beleidigung über Sie oder Ihr Unternehmen aus dem Netz zu entfernen. Dafür wendet man sich am besten an den Betreiber der Webseite und bittet diesen um die Löschung des besagten Beitrages. Sollte dieser sich weigern, können Sie mit Hilfe eines Anwalts auch rechtlich dagegen vorgehen.
Wann trifft Rufmord im Internet zu?
Für viele Menschen ist es schwer zu unterscheiden, wann Rufmord im Internet überhaupt beginnt. Aufgrund von Unsicherheit bleiben viele Fälle sogar ungestraft. Wo liegt die Grenze zwischen erlaubter Kritik und unerlaubter Diffamierung?
In Deutschland wird je nach Einzelfall entschieden. Dennoch helfen bei der Beurteilung verschiedene Richtlinien und Gesetze.
Zunächst kann zwischen einer Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung unterschieden werden. Während letztere auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden kann, unterliegen Meinungsäußerungen dagegen einer persönlichen Beurteilung.
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